Satzung

der Wirtschaftsjunioren Rendsburg
der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 06.02.2014
§ 1 Name, Sitz

  1. Die Vereinigung führt den Namen „Wirtschaftsjunioren Rendsburg der Industrie- und Handelskammer zu Kiel“.

  2. Die Industrie- und Handelskammer zu Kiel fördert die Wirtschaftsjunioren in ihrer Arbeit und Zielsetzung. Sie übernimmt auch die organisatorische Betreuung.

  3. Zu ihrem Einzugsbereich gehört das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

  4. Anschrift: Wirtschaftsjunioren Rendsburg c/o IHK, Hollesenstr. 4, 24768 Rendsburg.

§ 2 Zweck
Die Wirtschaftsjunioren wollen ihre Mitglieder dazu befähigen, den Standpunkt und die Interessen der Wirtschaft einzeln oder auch als Kreis in der Gesellschaft zu vertreten.

Die Wirtschaftsjunioren Rendsburg wollen dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer für den Bestand und eine zeitgemäße und sinnvolle Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und das Interesse an den Aufgaben der Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der Industrie- und Handelskammern, zu fördern.

Die Wirtschaftsjunioren Rendsburg stellen sich, um dieses zu erreichen, u.a. die Aufgaben:

  • Mitarbeit bei der beruflichen Nachwuchsbildung und der Hinführung junger Menschen in die Wirtschaftspraxis und Arbeitswelt.

  • Mitarbeit des Einzelnen in den demokratischen Parteien und Parlamenten.

  • Aktive Beteiligung der Mitglieder an Planung und Durchführung der Veranstaltungen des Kreises zur Förderung des Einzelnen und des Gemeinwesens.

  • Öffentlichkeitsarbeit um den Standpunkt und die Interessen der Wirtschaft einzeln oder als Gesamtheit der Gesellschaft zu vertreten.

  • Dialog mit gesellschaftspolitisch relevanten Gruppen.

  • Fachliche Fortbildung durch überbetrieblichen

    Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

    § 3 Mitgliedschaft
    1. Mitglieder können Führungskräfte im Alter bis zu 40 Jahren aus Unternehmen werden, die der Industrie- und Handelskammer zu Kiel angehören. Sie müssen im Unternehmen mitverantwortlich tätig sein oder einen selbständigen Entscheidungsbereich verantworten, unabhängig davon, ob sie ein Anteilseigner sind. Jedes Unternehmen soll nur durch ein Mitglied vertreten sein. Das Eintrittsalter soll nicht unter 25 Jahren liegen.

Führungskräfte aus nicht IHK-zugehörigen Unternehmen und wirtschaftsnah freiberuflich Tätige können nach den Maßgaben des Abs. 1 ergänzende Mitglieder werden. Der Vorstand hat

auf ein angemessenes Verhältnis zwischen IHK- angehörigen, freiberuflich Tätigen und nicht IHK- zugehörigen Unternehmen zu achten.

  1. Die Mitglieder verpflichten sich zu aktiver und regelmäßiger Teilnahme an den Veranstaltungen des Kreises. Die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen wird als selbstverständliche Pflicht jedes Mitgliedes erachtet. Wer ohne zwingende Gründe dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden

  2. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied 40 Jahre alt wird. Dann ausscheidende Mitglieder können weiter als Förderer den Wirtschaftsjunioren Rendsburg verbunden bleiben. Vorstandsmitglieder bleiben bis zum Ende ihrer laufenden Amtszeit Mitglieder der Wirtschaftsjunioren Rendsburg. Über die Aufnahme, auch ohne vorherige Mitgliedschaft, in den Förderkreis entscheidet der Vorstand.

  3. Die Mitgliedschaft endet im Übrigen durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich oder in Textform mitzuteilen und kann zum Ende jeden Kalenderjahres erklärt werden. Ein Ausschluss ist unter Abwägung aller Umstände zulässig, wenn ein Mitglied/ Förderer von den Wirtschaftsjunioren verfolgten Zielen erheblich zuwiderhandelt, das Ansehen der Vereinigung schädigt, die Mitgliedschaft zu anderen als den Satzungsziele missbraucht, seinen

Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht

regelmäßig an Veranstaltungen teilnimmt.

  1. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der

    Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Über einen Einspruch gegen den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

  2. Die Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Technologien von L. Ron Hubbard anwenden, ist mit einer Mitgliedschaft bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland unvereinbar. Ein Wirtschaftsjunior bzw. Fördermitglied, der nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeitet oder im Laufe der Mitgliedschaft bei den Wirtschaftsjunioren mit der Anwendung der Technologien beginnt, kann aus der Organisation der Wirtschaftsjunioren ausgeschlossen werden.

  3. Die Wirtschaftsjunioren Rendsburg sind Mitglied der „Wirtschaftsjunioren Deutschland“. Sie sind zugleich über diese Organisation Mitglied der Junior Chamber International.

§ 4 Beiträge
Die Wirtschaftsjunioren Rendsburg erheben für ordentliche Mitglieder, für ergänzende Mitglieder und für Förderer Jahresbeiträge, deren Höhen von der Mitgliederversammlung festgelegt werden; die Jahresbeiträge für Förderer müssen unter denen für ordentliche Mitglieder liegen. Der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr ist am 01. März fällig. Bei einem Ausscheiden während des Geschäftsjahres werden keine Anteile zurückgezahlt.

§ 5 Organe
Organe der Wirtschaftsjunioren Rendsburg sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:

    • Die Wahl der Vorstandsmitglieder.

    • Die Genehmigung des Kassenberichtes.

    • Die Bestellung von Rechnungsprüfern.

    • Die Erteilung von Entlastungen.

    • Die Grundzüge der Jahresarbeit.

  2. In jedem Jahr findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand durch schriftliche Mitteilung oder in Textform an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung abgesandt werden.

  3. Für außerordentliche Mitgliederversammlungen gelten die gleichen Vorschriften wie für ordentliche Mitgliederversammlungen. Der Vorstand oder mindestens ein Viertel der Mitglieder kann schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eine Einberufung verlangen. Die Einladungsfrist verkürzt sich in diesem Fall auf eine Woche.

  4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

  5. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des

Vorsitzenden.
6. Wahlvorschläge sollen eine Woche vor der

Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht sein. Bei Wahlen findet eine offene Abstimmung statt, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Abstimmung. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, erfolgt eine einmalige Stichwahl, danach entscheidet das Los.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand führt und vertritt die Wirtschaftsjunioren und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

  2. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden/Sprecher und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Als nicht gewähltes Mitglied gehört dem Vorstand außerdem der für die Betreuung der Wirtschaftsjunioren zuständige Geschäftsführer der Zweigstelle Rendsburg der Industrie- und Handelskammer zu Kiel an.

  3. Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden/Sprecher. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Amtsdauer ist einmalige Wiederwahl möglich. Der Vorsitzende wird in der ersten Zusammenkunft des Jahres für die Dauer von zwölf Monaten gewählt. Der Vorstand kann während der Amtszeit weitere Vorstandsmitglieder kooptieren. Der Vorstand leitet den

Wirtschaftsjuniorenkreis und gestaltet im Einvernehmen mit der Industrie- und Handelskammer das Veranstaltungsprogramm. Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Arbeit des Kreises in Übereinstimmung mit der eingangs genannten Zielsetzung hält.

  1. Der zuständige Geschäftsführer der Zweigstelle Rendsburg der IHK zu Kiel nimmt die Geschäftsführung der Wirtschaftsjunioren Rendsburg wahr.

  2. Ein Mitglied des Vorstandes nimmt die Aufgaben eines Schatzmeisters wahr. Er ist für die ordnungsgemäße Rechnungsführung verantwortlich und legt der Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor. Im Übrigen bestimmt der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss die Verteilung und Ordnung seiner Geschäfte selbst.

  3. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

  4. Der Vorstand bleibt bis zu einer gültigen Neu- oder Wiederwahl im Amt.

§ 8 Arbeitskreise
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgabenbereiche oder einzelne Aufgaben aus den Tätigkeiten des Wirtschaftsjuniorenkreises sog. Arbeitskreise einsetzen. Jeder Arbeitskreis wählt einen Sprecher aus seiner Mitte.

§ 9 Schlussbestimmung
1. Satzungsänderungen und die Auflösung der Wirtschaftsjunioren können nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Auflösung kann nur im Einvernehmen mit der

Zweigstelle Rendsburg der IHK zu Kiel erfolgen. Über entsprechende Anträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sind.

2. Die Satzung vom 20. Januar 2000 tritt am Tage der diese Satzung beschließenden Mitgliederversammlung außer Kraft.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 06.02.2014.

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